Inhaber: |
Jörg Bausch |
Steuernummer: |
25/008/60385 |
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Inhaltlich verantwortlich:
Jörg Bausch
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle
übernehmen wir keine Haftung
für die Inhalte externer Links.
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Struktur und Inhalt der Website sind urheberrechtlich
geschützt.
Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die
Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial sowie die Verwendung
von Codezeilen der Website bedarf der vorherigen Zustimmung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Firma ModuleSoft stellt dem Kunden Quellcodes
für Software und Internetseiten zur Verfügung, sofern dies
im Auftrag vertraglich vereinbart wurde. Zur Nutzung dieser Quellcodes
sind gegebenenfalls weitere Werkzeuge (z.B. Compiler oder Editoren)
notwendig. Es obliegt allein dem Kunden, diese Werkzeuge auf eigene
Kosten in ausreichender Anzahl zu beschaffen. Sie gehören nicht
zum Lieferumfang.
- Die Frist für die Verjährung
von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein
Jahr. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel
hat der Kunde der Firma ModuleSoft in allen ihm erkennbaren Einzelheiten,
soweit möglich in reproduzierbarer Form zu melden.
- Die Gewährleistung umfasst
nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß,
äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Sie
entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma ModuleSoft
in Zusammenhang mit der Kaufsache Geräte, Elemente oder Programme
selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass ein Mangel nicht durch die von ihm
oder von dem Dritten vorgenommene Programmänderung verursacht wurde.
- Fehler in der Beratung und Programmierung
müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb
von 14 Tagen nach Auftreten der Firma ModuleSoft mitgeteilt werden.
- Der Kunde zahlt eine Vergütung
pro geleisteter Arbeitsstunde in der vereinbarten Höhe zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Firma ModuleSoft erstellt dem Kunden eine Monatsrechnung für die geleisteten Stunden nach
Erledigung des Auftrags oder jeweils am Monatsende.
- Die Vergütung wird fällig,
sobald die Firma ModuleSoft die vertragsgegenständliche Leistung
im wesentlichen mangelfrei fertiggestellt hat. Die Fälligkeit der Vergütung setzt eine Abnahme durch den Kunden nicht voraus.
- Die Firma ModuleSoft behält
sich ein Zurückbehaltungsrecht vor, sofern der Kunde mit seinen
Zahlungen in Verzug gerät. Dieses umfasst den Bereich der vereinbarten
Dienstleistung als auch die Auslieferung von Quellcodes.
- Sollte eine Bestimmung dieses
Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien
verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder
durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit
wie möglich entspricht.
- Gerichtsstand ist Oldenburg / Holstein